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Entwaldungsfreie Druckprodukte – EU-Parlament beschließt Verschiebung der EUDR um ein Jahr und führt „Null-Risiko-Kategorie“ ein

SP 34/2024, T+F 30/2024

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt nicht, wie geplant, Ende 2024 in Kraft. Das EU-Parlament hat dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Anwendung der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Zudem hat das Parlament eine neue „Null-Risiko-Kategorie“ geschaffen.

© pixabay.de

Eigentlich sollte die EU-Verordnung 2023/1115 gegen Entwaldung (EU Deforestation Regulation - EUDR) am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, nur kleine Unternehmen sollten ein halbes Jahr mehr Zeit für die Umsetzung haben. Aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen und erheblicher Verzögerungen der EU-Kommission bei der Bereitstellung der Umsetzungshilfen sowie des Länder-Benchmarkings, also der Einstufung von Regionen nach ihrem Entwaldungsrisiko, wuchs der Druck aus den betroffenen Branchen, den Anwendungsbeginn zu verschieben.

Auch der BVDM hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden der Wertschöpfungskette Druck sowie mit dem europäischen Dachverband Intergraf vehement für eine Verschiebung um mindestens ein Jahr eingesetzt.

Mit Erfolg: Am 14. November 2024 hat das EU-Parlament beschlossen, den Geltungsbeginn um 12 Monate zu verschieben. Dies hatte die EU-Kommission im Oktober vorgeschlagen. Sofern die Plattform für den Informationsaustausch und die Risikoeinstufung der Länder nicht mindestens sechs Monate vor dem Geltungsbeginn zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sind, soll der Geltungsbeginn entsprechend weiter verschoben werden.

Nun muss noch der Rat formal zustimmen; nachdem es bei der Abstimmung der EU-Botschafter bereits im Oktober breite Zustimmung zur Verschiebung gegeben hatte, galt dies eigentlich als Formsache. Es ist aber offen, ob die durch das Parlament angenommenen Änderungsanträge hinsichtlich des Länder-Benchmarkings auch die Zustimmung des Rates finden. Bei einer Zustimmung gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen ab 30. Juni 2026.

Zusätzliche Kategorie bei Länder-Benchmarking: Null Risiko

Die Veröffentlichung der Einstufung von Ländern nach ihrem Entwaldungsrisiko wird um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2025 verschoben. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Länder weltweit als „geringes Risiko“ eingestuft wird.

Auf Beschluss des EU-Parlaments soll noch eine weitere Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, geschaffen werden, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko. Für Länder, die als „kein Risiko“ eingestuft werden, würden deutlich weniger strenge Anforderungen gelten, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar oder nicht vorhanden ist.

Zusätzlich hatte die EVP auch vorgeschlagen, die Verpflichtungen der Händler zu reduzieren und eine Verschiebung um 2 Jahre anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 1-Jahres-Frist vorzunehmen. Kurz vor der Abstimmung zog die EVP aber diese Änderungsanträge zurück.

Die Pressemitteilung zur Verschiebung der EUDR finden Sie auf der Webseite des EU-Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20241111IPR25340/eu-deforestation-law-parliament-wants-to-give-companies-one-more-year-to-comply.

Die Beschlussvorlage zur Änderung der Entwaldungsverordnung hinsichtlich des Geltungsbeginns kann hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52024PC0452R%2801%29&qid=1731520391197.

Die vollständige Liste der EVP-Änderungsanträge ist hier einsehbar: https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/infos-details.html?id=1421&type=priorityInfo, angenommen wurden die Änderungsanträge 3-7 und 9-11.

EU-Informationssystem: Registrierung möglich

Die EU-Kommission hat ferner mitgeteilt, dass seit dem 6. November 2024 die Registrierung im EU-Informationssystem möglich ist. In diesem System müssen Unternehmen künftig ihre EUDR-Sorgfaltserklärungen abgeben. Die dann automatisch zugeteilte Referenznummer begleitet in der Folge ein Produkt entlang der Lieferkette. Die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten haben Zugriff auf die Sorgfaltserklärungen im System. Ab dem 2. Dezember 2024 sollen Unternehmen Sorgfaltserklärungen abgeben können.

Wie die Registrierung funktioniert, können Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nachlesen: https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/EU-Informationssystem.

Hier geht es zur Registrierung: https://eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/login. Details zum EU-Informationssystem, inklusive Trainings-Videos und Anleitungen finden Sie auch auf der Homepage der EU-Kommission.

Leitlinien der EU-Kommission und Update der FAQ-Liste auf Deutsch

Die von der EU-Kommission am 2. Oktober 2024 vorgestellten neuen FAQ der EU-Kommission stehen mittlerweile auch auf Deutsch zur Verfügung. Diese informelle deutsche Übersetzung finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/FAQs.

Die deutsche Fassung des Leitfadens der EU-Kommission zur Anwendung (guidance document) der EUDR können Sie auf der BLE-Internetseite lesen und als PDF herunterladen: https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Leitfaden.

Ansprechpartner

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