BVDM moniert Schwächen im Bürokratie-Entlastungspaket der EU
Bürokratieabbau bei Nachhaltigkeitsvorgaben dringend nötig
Ein wichtiger Schritt ist, dass der Anwendungsbeginn der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) um zwei Jahre und der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CS3D) um ein Jahr verschoben und ferner die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich reduziert werden soll. Davon wird die deutsche Druckindustrie, die geprägt ist von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen profitieren. Dennoch sind Nachbesserungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erforderlich, um die indirekten Auswirkungen dieser Vorgaben für KMU zu reduzieren. Der BVDM plädiert für einen harmonisierten Berichtsstandard, um den zunehmenden Berichtsdruck durch große Auftraggeber abzufedern.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) überarbeiten
Der BVDM fordert ferner, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in das Omnibus-Paket aufzunehmen und grundlegende Anpassungen daran vorzunehmen. Unternehmen innerhalb der EU oder aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko sollten automatisch als konform gelten. Es ist nicht hinnehmbar, dass die gesamte Verantwortung für die Umsetzung einseitig auf die Unternehmen abgewälzt wird.
Green-Claims-Richtlinie vereinfachen
Auch die vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie bedarf eines neuen Ansatzes. Die geplanten zusätzlichen Prüf- und Zertifizierungsanforderungen stellen eine unverhältnismäßige Belastung für KMU dar und bremsen nachhaltige Innovationen.
Die Ankündigung der EU-Kommission, die Bürokratie für KMU um 35 Prozent reduzieren zu wollen, ist ein wichtiges Signal. Der BVDM und seine Dachorganisation in Brüssel werden sich auch mit aller Kraft dafür einsetzen, dass weitere konkrete Maßnahmen eine echte Entlastung für die Unternehmen bringen.
